Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung GRÜNE JUGEND Saar (Frühjahr 2024) |
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Tagesordnungspunkt: | 6. Finanzen |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 19.03.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 22.03.2024, 00:16 |
A7: Reform der Finanzordnung
Antragstext
Reform der Finanzordnung
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Finanzordnung ist die Finanzordnung im Sinne von § 10 Abs. 3 der Satzung
der GRÜNEN JUGEND Saar.
§ 2 Bankinstitut
Der geschäftsführende Landesvorstand wird beauftragt und ermächtigt das Konto
bei der Sparda Bank Südwest eG schnellstmöglich zu kündigen und ein neues
Kontomodell bei einem anderen Kreditinstitut abzuschließen.
§ 3 Kontenstruktur und Vollmachten
(1) Der geschäftsführende Landesvorstand soll ein Konto für den Landesverband
und jeweils ein Unterkonto pro Kreisverband eröffnen:
- GRÜNE JUGEND Saar („Hauptkonto“)
- GRÜNE JUGEND Kreisverband Neunkirchen („Unterkonto“)
- GRÜNE JUGEND Kreisverband Saarlouis („Unterkonto“)
- GRÜNE JUGEND Kreisverband Saarpfalz („Unterkonto“)
- GRÜNE JUGEND Kreisverband Saarbrücken („Unterkonto“)
- GRÜNE JUGEND Kreisverband Merzig-Wadern („Unterkonto“)
Ein Unterkonto für die GRÜNE JUGEND Kreisverband St. Wendel wird nach der
Gründung und Anerkennung eines solchen Kreisverbandes eröffnet.
(2) Die Vollmachten für die vorgenannten Konten, insbes. zur Erteilung von
(Online- )Zugriffen, liegen bei dem geschäftsführenden Landesvorstand der GRÜNEN
JUGEND Saar entsprechend § 10 Abs. 4 der Satzung der GRÜNEN JUGEND Saar.
§ 4 Internes Verfahren zur Vergabe des Zugriffs der Unterkonten für
Kreisverbände
Der geschäftsführende Landesvorstand erteilt der*dem Schatzmeister:in des
Kreisverbands, sofern in der Kreisverbandssatzung kein anderes Vorstandsmitglied
des Kreisverbands bestimmt ist, (Online-)Zugriff auf das für den Kreisverband
bestimmte Unterkonto nach Vorlage und Prüfung des Protokolls der
Kreismitgliederversammlung durch den geschäftsführenden Landesvorstand.
§ 5 Schlussbestimmung
Diese Finanzordnung tritt nach Beschluss der Landesmitgliederversammlung der
GRÜNEN JUGEND Saar am 23.03.2024 in Kraft. Zur Änderung dieser Finanzordnung
bedarf es eines Beschlusses der Landesmitgliederversammlung mit einfacher
Mehrheit.
Begründung
erfolgt mündlich
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