Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 29.02.2024) |
---|---|
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 01.03.2024, 01:27 |
S2 zu Satzung der GRÜNEN JUGEND Saar
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Satzungstext
In Zeile 41:
- Die
Landesarbeitsgemeinschaften (LAGen)Teams
In Zeile 43 löschen:
Das Awarenessteam
In Zeile 112 löschen:
beschließt über die Einrichtung und die Auflösung von LAGen,
Von Zeile 114 bis 115 löschen:
- wählt zwei Kassenprüfer*innen, den/die Frauen- und Genderpolitische Sprecher*in
und das Awarenessteam.
Von Zeile 225 bis 239:
§ TEAMS
§6 DIE ARBEITSGEMEINSCHAFTEN (AGS)
Zur Bearbeitung dauerhafter Aufgaben, Aufgaben aus dem Arbeitsprogramm, anderen Aufgaben oder einzelnen Projekten, wie einer Kampagne, können vom Landesvorstand Teams gebildet werden. Teams bestehen aus Vorstandsmitgliedern und weiteren Basismitgliedern, die vom Vorstand benannt werden. Die Mitglieder sind, wenn nicht anders bestimmt, für ein Jahr eingesetzt.
- Über den Vorschlag zur Einrichtung und Benennung der weiteren Mitglieder eines Teams entscheidet die Landesmitgliederversammlung.
- Arbeitsgemeinschaften (AGs) sind landesweite themenorientierte Gruppierungen. In den AGs können sich Mitglieder und Nichtmitglieder zusammenfinden, um einzelne Themengebiete zu erarbeiten.
- Beschlüsse der Landesmitgliederversammlung können die Einrichtung eines Teams vorsehen. Ein solcher Beschluss kann die näheren Bestimmungen über Zusammensetzung des Teams treffen, wie unter anderem, dass einige oder alle weiteren Mitglieder von der Landesmitgliederversammlung benannt werden.
- Über die Arbeit der Teams legt der Landesvorstand der Landesmitgliederversammlung Rechenschaft ab.
- Die Gründung der Arbeitsgemeinschaften ist frei. Eine Arbeitsgemeinschaft wählt zwei gleichberechtigte Sprecher*innen, die verschiedengeschlechtlich sein müssen. Die Sprecher*innen leiten die die Arbeitsgemeinschaft organisatorisch und haben die Aufgabe Beschlüsse auf der Landesmitgliederversammlung zu vertreten.
- Jedes Mitglied kann sich um die Mitarbeit in den Teams bewerben. Dazu werden die Teams gemeinsam mit Versenden der Einladung ausgeschrieben. Die Bewerbungen sind vertraulich zu behandeln. Der Landesvorstand ist über den Auswahlprozess berichtspflichtig.
- Die Teams der GRÜNEN JUGEND Saar und ihre Aufgabenbereiche sind:
- Über Annahme oder Auflösung einer Arbeitsgemeinschaft entscheidet die Landesmitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.
- Das Bildungsteam bringt die politische Bildungsarbeit der GRÜNEN JUGEND Saar voran. Dafür entwickelt es in Zusammenarbeit mit dem Landesvorstand und den anderen Teams Bildungsangebote für Veranstaltungen des Landesverbands und der Kreisverbände.
- Die Beschlüsse sind nicht bindend. Von der Landesmitgliederversammlung angenommene Arbeitsgemeinschaften haben einen Anspruch auf Förderung ihrer Arbeit durch finanzielle Bezuschussung durch den Landesverband.
- Das Team für Geschlechterstrategie arbeitet daran, FINTA*-Personen im Verband strukturell zu fördern und entwickelt dafür in Zusammenarbeit mit dem Landesvorstand, insbesondere dem/der Verantwortlichen für Geschlechterstrategie und den anderen Teams entsprechende Förderangebote.
- Das Awarenessteam ist dafür zuständig, möglichst allen Mitgliedern eine positive Verbandskultur zu ermöglichen. Dafür ist das Awarenessteam Anlaufstelle für Mitglieder bei uns abseits von Veranstaltungen der GRÜNEN JUGEND Saar im Falle von privaten Konflikten und Unwohlsein. Streitfälle, die strafrechtlich verfolgbare Umstände beinhalten, sind ausdrücklich nicht Zuständigkeit des Awarenessteams.
Von Zeile 273 bis 296 löschen:
§9 AWARENESSTEAM UND ANTIDISKRIMINIERUNGSBEAUFTRAGTE*R
- Die Grüne Jugend Saar stellt sich gegen jede Form von Diskriminierung. Dazu wird ein Awarenessteam gewählt. Das Awarenessteam steht allen Mitgliedern jederzeit zur vertraulichen Gesprächen bereit und kann gegebenenfalls unterstützend tätig werden. Auch wird das Team zur Streitschlichtung tätig. Streitfälle werden durch das Awarenessteam vorgetragen, die LMV entscheidet nach Stellungnahme des Awarenessteams über die Sache.
- Die Mitglieder des Awarenessteams dürfen nicht Mitglied im Landesvorstand sein und sind nicht an Weisungen gebunden.
- Das Awarenessteam besteht aus zwei oder vier Personen. Davon ist die Hälfte der Plätze an FIT*-Personen zu vergeben. Es ist vor der Wahl von der Landesmitgliederversammlung abzustimmen, ob das Team aus 2 oder 4 Personen bestehen soll.
- Das Awarenessteam kann auf der Landesmitgliederversammlung einen Bericht über seine Tätigkeit vorlegen.
- Die LMV kann eine*n Antidiskriminerungsbeauftragte*n wählen. Diese Person wird zusammen mit dem Awarenessteam gewählt und darf weder dem Landesvorstand noch dem Awarenessteam angehören. Sie*Er ist an keine Weisungen gebunden und kann, wenn vom Awarenessteam gewünscht, dieses organisatorisch unterstützen.
- Der*Die Antidiskriminierungsbeauftragte soll relevante Entwicklungen außerhalb der Grünen Jugend Saar verfolgen und innerhalb der Grünen Jugend Saar für das Thema sensibilisieren.
In Zeile 41:
- Die
Landesarbeitsgemeinschaften (LAGen)Teams
- Die
In Zeile 43 löschen:
Das Awarenessteam
In Zeile 112 löschen:
beschließt über die Einrichtung und die Auflösung von LAGen,
Von Zeile 114 bis 115 löschen:
- wählt zwei Kassenprüfer*innen, den/die Frauen- und Genderpolitische Sprecher*in
und das Awarenessteam.
- wählt zwei Kassenprüfer*innen, den/die Frauen- und Genderpolitische Sprecher*in
Von Zeile 225 bis 239:
§ TEAMS
§6 DIE ARBEITSGEMEINSCHAFTEN (AGS)
Zur Bearbeitung dauerhafter Aufgaben, Aufgaben aus dem Arbeitsprogramm, anderen Aufgaben oder einzelnen Projekten, wie einer Kampagne, können vom Landesvorstand Teams gebildet werden. Teams bestehen aus Vorstandsmitgliedern und weiteren Basismitgliedern, die vom Vorstand benannt werden. Die Mitglieder sind, wenn nicht anders bestimmt, für ein Jahr eingesetzt.
- Über den Vorschlag zur Einrichtung und Benennung der weiteren Mitglieder eines Teams entscheidet die Landesmitgliederversammlung.
- Arbeitsgemeinschaften (AGs) sind landesweite themenorientierte Gruppierungen. In den AGs können sich Mitglieder und Nichtmitglieder zusammenfinden, um einzelne Themengebiete zu erarbeiten.
- Beschlüsse der Landesmitgliederversammlung können die Einrichtung eines Teams vorsehen. Ein solcher Beschluss kann die näheren Bestimmungen über Zusammensetzung des Teams treffen, wie unter anderem, dass einige oder alle weiteren Mitglieder von der Landesmitgliederversammlung benannt werden.
- Über die Arbeit der Teams legt der Landesvorstand der Landesmitgliederversammlung Rechenschaft ab.
- Die Gründung der Arbeitsgemeinschaften ist frei. Eine Arbeitsgemeinschaft wählt zwei gleichberechtigte Sprecher*innen, die verschiedengeschlechtlich sein müssen. Die Sprecher*innen leiten die die Arbeitsgemeinschaft organisatorisch und haben die Aufgabe Beschlüsse auf der Landesmitgliederversammlung zu vertreten.
- Jedes Mitglied kann sich um die Mitarbeit in den Teams bewerben. Dazu werden die Teams gemeinsam mit Versenden der Einladung ausgeschrieben. Die Bewerbungen sind vertraulich zu behandeln. Der Landesvorstand ist über den Auswahlprozess berichtspflichtig.
- Die Teams der GRÜNEN JUGEND Saar und ihre Aufgabenbereiche sind:
- Über Annahme oder Auflösung einer Arbeitsgemeinschaft entscheidet die Landesmitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.
- Das Bildungsteam bringt die politische Bildungsarbeit der GRÜNEN JUGEND Saar voran. Dafür entwickelt es in Zusammenarbeit mit dem Landesvorstand und den anderen Teams Bildungsangebote für Veranstaltungen des Landesverbands und der Kreisverbände.
- Die Beschlüsse sind nicht bindend. Von der Landesmitgliederversammlung angenommene Arbeitsgemeinschaften haben einen Anspruch auf Förderung ihrer Arbeit durch finanzielle Bezuschussung durch den Landesverband.
- Das Team für Geschlechterstrategie arbeitet daran, FINTA*-Personen im Verband strukturell zu fördern und entwickelt dafür in Zusammenarbeit mit dem Landesvorstand, insbesondere dem/der Verantwortlichen für Geschlechterstrategie und den anderen Teams entsprechende Förderangebote.
- Das Awarenessteam ist dafür zuständig, möglichst allen Mitgliedern eine positive Verbandskultur zu ermöglichen. Dafür ist das Awarenessteam Anlaufstelle für Mitglieder bei uns abseits von Veranstaltungen der GRÜNEN JUGEND Saar im Falle von privaten Konflikten und Unwohlsein. Streitfälle, die strafrechtlich verfolgbare Umstände beinhalten, sind ausdrücklich nicht Zuständigkeit des Awarenessteams.
Von Zeile 273 bis 296 löschen:
§9 AWARENESSTEAM UND ANTIDISKRIMINIERUNGSBEAUFTRAGTE*R
- Die Grüne Jugend Saar stellt sich gegen jede Form von Diskriminierung. Dazu wird ein Awarenessteam gewählt. Das Awarenessteam steht allen Mitgliedern jederzeit zur vertraulichen Gesprächen bereit und kann gegebenenfalls unterstützend tätig werden. Auch wird das Team zur Streitschlichtung tätig. Streitfälle werden durch das Awarenessteam vorgetragen, die LMV entscheidet nach Stellungnahme des Awarenessteams über die Sache.
- Die Mitglieder des Awarenessteams dürfen nicht Mitglied im Landesvorstand sein und sind nicht an Weisungen gebunden.
- Das Awarenessteam besteht aus zwei oder vier Personen. Davon ist die Hälfte der Plätze an FIT*-Personen zu vergeben. Es ist vor der Wahl von der Landesmitgliederversammlung abzustimmen, ob das Team aus 2 oder 4 Personen bestehen soll.
- Das Awarenessteam kann auf der Landesmitgliederversammlung einen Bericht über seine Tätigkeit vorlegen.
- Die LMV kann eine*n Antidiskriminerungsbeauftragte*n wählen. Diese Person wird zusammen mit dem Awarenessteam gewählt und darf weder dem Landesvorstand noch dem Awarenessteam angehören. Sie*Er ist an keine Weisungen gebunden und kann, wenn vom Awarenessteam gewünscht, dieses organisatorisch unterstützen.
- Der*Die Antidiskriminierungsbeauftragte soll relevante Entwicklungen außerhalb der Grünen Jugend Saar verfolgen und innerhalb der Grünen Jugend Saar für das Thema sensibilisieren.
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