Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 29.02.2024) |
---|---|
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 01.03.2024, 01:38 |
S3 zu Satzung der GRÜNEN JUGEND Saar
Satzungstext
Von Zeile 139 bis 143 löschen:
- Dringlichkeit des Antrags muss von der/dem Antragsteller*in begründet werden. Über die Annahme der Dringlichkeit entscheidet die LMV.
Auf Bitte der/des Antragsteller*in kann ein Antrag in den erweiterten Landesvorstand zur Abstimmung verwiesen werden. Über Verweisung in den ELaVo entscheidet die LMV.
Von Zeile 159 bis 161:
- Mindestens einmal jährlich tritt der erweiterte Landesvorstand zusammen. Er besteht aus dem Landesvorstand und den Sprecher:innen der Untergliederungen des Landesverbandes.
- Der Landesvorstand ist verpflichtet, einen regelmäßigen Austausch mit den Kreisverbänden zu pflegen und diese anhand von konkreten Formaten an der politischen Arbeit des Landesverbandes zu beteiligen.
PRÄAMBEL
Die GRÜNE JUGEND SAAR setzt sich dafür ein, jungen Menschen durch
Bildungsarbeit, politische Schulungen und Aktionen ein politisches Forum in
unserer Gesellschaft anzubieten.
Als ökologischer, queerfeministischer, sozialer und linksliberaler Jugendverband
stehen wir für nachhaltige Politik im Saarland und bringen unsere Ideen in die
Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SAARLAND sowie in den öffentlichen politischen
Diskurs ein.
Wir streben eine Gesellschaft ohne Nationalismus und Rassismus an und stellen
uns gegen jede Art von Diskriminierung.
Die GRÜNE JUGEND SAAR ist als selbständige Vereinigung die Jugendorganisation
von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SAARLAND.
§1 NAME UND ORT
- Die Organisation trägt den Namen Grüne Jugend Saar. Die Kurzbezeichnung
lautet GJ Saar.
- Die Grüne Jugend Saar ist politisch und organisatorisch selbstständig von
Bündnis 90/ Die Grünen, arbeitet jedoch mit der Partei konstruktiv in
Partnerschaft zusammen. Sie versteht sich als der Jugendverband der
Grünen.
- Der Sitz des Landesverbandes ist am Ort der Landesgeschäftsstelle, der
Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf das ganze Saarland.
- Die Grüne Jugend Saar ist Landesverband des Bundesverbandes der Grünen
Jugend. Mitglieder der Grünen Jugend Saar sind zugleich Mitglieder des
Bundesverbandes.
- Die Grüne Jugend Saar ist Mitglied der Federation of Young European Greens
(FYEG).
§2 GLIEDERUNG UND AUFBAU
- Die Grüne Jugend Saar gliedert sich in Ortsgruppen, die in der Regel das
Gebiet eines Landkreises, einer Gemeinde oder einer Stadt umfassen. Diese
müssen mindestens aus drei Mitgliedern bestehen.
- Die Ortsgruppen haben Programm-, Personal-, Finanz- und Satzungsautonomie.
- Die Gründung der Ortsgruppen erfolgt durch die Annahme einer Satzung.
Diese darf der Landessatzung nicht widersprechen.
- Über die Anerkennung von Ortsgruppen entscheidet die
Landesmitgliederversammlung mit satzungsändernder Mehrheit. Der
Landesvorstand kann Ortsgruppen bis zur nächsten
Landesmitgliederversammlung vorläufig anerkennen.
- Die Organe des Landesverbandes sind:
- Die Landesmitgliederversammlung als oberstes Beschlussfassendes
Gremium (LMV) - Der Landesvorstand (LaVo)
- Die Landesarbeitsgemeinschaften (LAGen)
- Die/Der Frauen und Genderpolitische*r Sprecher*in
- Das Awarenessteam
- Der Landesfinanzrat
§3 MITGLIEDSCHAFT
- Mitglied der Grünen Jugend Saar kann jede natürliche Person sein, die
nicht älter als 30 Jahren ist und sich zu den Zielen der Grünen Jugend
Saar bekennt sowie jedes Mitglied des Bundesverbandes, welches seinen
gewöhnlichen Wohn- und Aufenthaltsort im Saarland hat.
- Mitglieder der Grünen Jugend Saar sind zugleich Mitglied des Grüne Jugend
Bundesverbandes.
- Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in einer anderen politischen
Organisation, sofern es sich nicht um eine zu BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
konkurrierende Partei, deren Jugendorganisationen oder parteinahe
Jugendorganisation handelt, ist möglich. Die Mitgliedschaft in der Grünen
Jugend Saar und in einer faschistischen Organisation schließen einander
aus.
- Der Eintritt bei der Grünen Jugend Saar ist wahlweise beim Landesverband
oder beim Bundesverband möglich. Über die Aufnahme entscheidet der
Landesvorstand. Dieser kann den Aufnahmeantrag innerhalb eines Zeitraumes
von vier Wochen nach Eingang des Antrages zurückweisen. Eine Zurückweisung
ist der/dem Bewerber*in schriftlich zu begründen. Ist die Frist von vier
Wochen verstrichen, ohne dass der jeweilige Vorstand den Mitgliedsantrag
zurückgewiesen hat, gilt der/die Antragssteller*in als angenommen.
- Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Ausschluss oder mit
Vollendung des 30. Lebensjahres. Der Austritt ist gegenüber dem
Landesvorstand oder dem Bundesvorstand schriftlich zu erklären.
- Jedes Mitglied hat bei Wahlen innerhalb der Grünen Jugend Saar aktives und
passives Wahlrecht. Für alle Ämter innerhalb der Grünen Jugend Saar können
nur Mitglieder kandidieren. Mit dem Ändern der Mitgliedschaft gehen alle
in der Grünen Jugend Saar besetzten Ämter verloren.
- Die Landesmitgliederversammlung kann auf Antrag des Landesvorstandes,
Mitgliedern, die offensichtlich gegen die Grundprinzipien der Grünen
Jugend Saar und die Satzung verstoßen, mit 2/3 Mehrheit die Mitgliedschaft
aberkennen. Eine Berufung vor das Bundesschiedsgericht der Grünen Jugend
ist möglich.
- Die Mitglieder der Grünen Jugend Saar zahlen einen Mitgliedsbeitrag.
Näheres regelt die Finanzordnung des Bundesverbandes der Grünen Jugend.
Bei Mitgliedern, die gleichzeitig Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen
Saarland sind, ist der Mitgliedsbeitrag der Grünen Jugend im Beitrag an
die Partei enthalten.
- Fördermitglied kann jede Person werden, die die Arbeit der Grünen Jugend
Saar unterstützen will. Fördermitglieder können jedoch nicht an Wahlen und
Abstimmungen teilnehmen oder Ämter in der Grünen Jugend Saar bekleiden.
Die Fördermitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung
erklärt. Die Fördermitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, durch
Unterlassen der Zahlung des Fördermitgliedsbeitrags oder Tod.
- Nichtmitglieder dürfen grundsätzlich in der Grünen Jugend Saar
mitarbeiten. Die Aktiventreffen finden hierfür grundsätzlich offen statt.
- Weitere Einzelheiten zur Mitgliedschaft regelt die Satzung des
Bundesverbandes.
§4 DIE LANDESMITGLIEDERVERSAMMLUNG (LMV)
- Die Landesmitgliederversammlung (LMV) ist das höchste beschlussfassende
Organ der Grünen Jugend Saar. Sie setzt sich aus allen anwesenden
Mitgliedern zusammen.
- Die LMV tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Sie wird vom
Landesvorstand mit der Einladungsfrist von mindestens drei Wochen unter
Angabe der vorläufigen Tagesordnung und der satzungsändernden Anträge
einberufen. Die Einberufung erfolgt durch Einladung aller Mitglieder auf
postalischem oder elektronischem (E-Mail) Wege. Der Landesvorstand kann
zur besseren Organisation eine Anmeldung einrichten. Die Einladung erhält
Hinweise darüber, wie sich anzumelden ist. Eine außerordentliche
Mitgliederversammlung kann auf Antrag eines Zehntels der Mitglieder
einberufen werden.
- Die Landesmitgliederversammlung
- bestimmt die Ziele und Grundsätze für der politischen und
organisatorischen Arbeit des Landesverbandes, - beschließt über die eingebrachten Anträge,
- erkennt die Ortsgruppen an,
- wählt und entlastet den Landesvorstand,
- nimmt die Berichte des Landesvorstandes entgegen,
- beschließt über die Einrichtung und die Auflösung von LAGen,
- beschließt die Satzung, Ordnungen und Statute,
- wählt zwei Kassenprüfer*innen, den/die Frauen- und Genderpolitische
Sprecher*in und das Awarenessteam.
- Die LMV ist beschlussfähig, wenn mindestens zehn Prozent der Mitglieder
der Grünen Jugend Saar oder mindestens acht Mitglieder anwesend sind. Die
LMV gibt sich eine eigene Geschäftsordnung. Die Beschlussunfähigkeit wird
auf Antrag eines Mitgliedes positiv festgestellt. Sollte die
Beschlussunfähigkeit festgestellt werden, so muss innerhalb der nächsten
zwei Monate eine weitere LMV stattfinden, diese ist in jedem Fall
beschlussfähig.
- Das Präsidium, bestehend aus einer/einem Versammlungsleiter*in,
einer/einem Beisitzer*in und einer Schriftführung, sowie die Wahlhelfenden
werden zu Beginn der Versammlung offen gewählt. Das Präsidium wird offen
gewählt. Gleiches gilt für die Wahlhelfenden.
- Antragsberechtigt ist
- a. jedes Mitglied der Grünen Jugend Saar
- b. sowie jede Untergliederung
- c. Jedes Organ des Landesverbandes nach §2 Abs. 5 dieser Satzung.
- Antragsänderungsanträge können jederzeit bis zum Ende der Versammlung
gestellt werden. Für Anträge, die die Änderung der Satzung zum Inhalt
haben, gilt eine Frist von sieben Tagen vor der
Landesmitgliederversammlung. Bei besonderer Dringlichkeit können Anträge,
die die Satzung zum Inhalt haben unter der Maßgabe, dass die Inhalte der
Präambel nicht berührt werden, nach Beschluss des Landesvorstands noch
während der Landesmitgliederversammlung eingebracht werden. Die besondere
Dringlichkeit des Antrags muss von der/dem Antragsteller*in begründet
werden. Über die Annahme der Dringlichkeit entscheidet die LMV. Auf Bitte
der/des Antragsteller*in kann ein Antrag in den erweiterten Landesvorstand
zur Abstimmung verwiesen werden. Über Verweisung in den ELaVo entscheidet
die LMV.
- Über die Beschlüsse der LMV ist ein Ergebnisprotokoll durch den/die
Schriftführer*in zu erstellen. Die Mitglieder werden dadurch über die
Ergebnisse informiert.
- Weitere Regelungen bestimmt die Geschäftsordnung der
Landesmitgliederversammlung.
- Der Landesvorstand kann beschließen eine LMV digital durchzuführen. Hier
muss eine Anmeldung eingerichtet werden, um der technischen Umsetzung
gerecht zu werden. Personenwahlen müssen dabei im Nachgang per Brief-
und/oder Urnenwahl bestätigt werden. Der Landesvorstand setzt eine Frist
zwischen 7 und 14 Tagen fest.
§5 DER LANDESVORSTAND (LAVO)
- Der ehrenamtlich tätige Landesvorstand führt die laufenden Geschäfte der
Grünen Jugend Saar gemäß Gesetz und Satzung sowie den Beschlüssen der LMV
und repräsentiert die Grüne Jugend Saar. Er übt gegebenenfalls
Arbeitgeber*innenrechte aus.
- Mindestens einmal jährlich tritt der erweiterte Landesvorstand zusammen.
Er besteht aus dem Landesvorstand und den Sprecher:innen der
Untergliederungen des Landesverbandes.
- Der Landesvorstand ist verpflichtet, einen regelmäßigen Austausch mit den Kreisverbänden zu pflegen und diese anhand von konkreten Formaten an der politischen Arbeit des Landesverbandes zu beteiligen.
- Zum Aufgabengebiet des Landesvorstandes gehören insbesondere:
- a. Öffentlichkeitsarbeit
- b. Finanzangelegenheiten inklusive des Beschlusses des Haushalts
- c. Mitgliederverwaltung
- d. Koordination der einzelnen Maßnahmen zur politischen
Bildungsarbeit - e. Vernetzung und Koordination der Lokalgruppen
- f. Personalangelegenheiten
- Der Landesvorstand setzt sich wie folgt zusammen:
- 1. zwei gleichberechtigte Sprecher*innen
- 2. der/dem politischen Geschäftsführer*in
- 3. der/dem organisatorischen Geschäftsführer*in
- 4. der/dem Schatzmeister*in
- 5. der/dem Pressesprecher*in
- 6. bis zu zwei Beisitzer*innen
- Die Sprecher*innen, die/der Schatzmeister*in und die/der politische
Geschäftsführer*in bilden zusammen den geschäftsführenden Landesvorstand.
- Die Verantwortungen im Landesvorstand belaufen sich wie folgt:
- Die Sprecher:innen leiten und repräsentieren den Verband gegenüber
der Öffentlichkeit. - Der/Die politische Geschäftsführer*in kümmert sich um die
thematische und programmatische Arbeit des Verbandes. - Der/Die organisatorische Geschäftsführer*in kümmert sich um die
Planung und Durchführung von Aktionen der politischen Bildung der
Grünen Jugend Saar. - Der/Die Schatzmeister*in ist verantwortlich für die ordnungsgemäße
Kassenführung und die finanzielle Abrechnung. Der Landesvorstand ist
gemeinsam für den Haushalt verantwortlich. Der/Die Schatzmeister*in
ist an die Beschlusslage des Landesvorstandes gebunden. - Der/Die Pressesprecher*in kommuniziert mit der Öffentlichkeit bzw.
den Medien in Form von Pressearbeit, die durch den Landesvorstand
bestätigt werden muss. Nach Absprache mit und durch die Zustimmung
der Sprecher*innen kann der/die Pressesprecher*in situationsbedingt
einzelne Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit übernehmen.
- Alle Mitglieder des Landesvorstandes sind gleichberechtigt und in
politischen Fragen einzelvertretungsberechtigt. Über Angelegenheiten wird
grundsätzlich intern basisdemokratisch abgestimmt. Weiteres kann in einer
Geschäftsordnung bestimmt werden. Sitzungen des Landesvorstandes finden
regelmäßig statt und sind grundsätzlich öffentlich. Die Termine werden
veröffentlicht. Telefonkonferenzen, auf denen Beschlüsse gefasst werden
können, gelten als Sitzung. Beschließt der Landesvorstand die
Nichtöffentlichkeit eines Tagesordnungspunktes, so ist dieser Beschluss im
mitgliederöffentlichen Teil des Protokolls kurz zu begründen. Näheres
regelt die Geschäftsordnung.
- Innerhalb des Landesvorstands
- bilden die Sprecher*innen, die politische Geschäftsführungen und
der*die Schatzmeister*in den geschäftsführenden Vorstand. Mindestens
50 Prozent des geschäftsführenden Vorstands sind FIT*-Personen.ist
mindestens eine der beiden Sprecher*innen eine FIT*-Person.ist
der*die politische Geschäftsführer*in stellvertretende*r
Schatzmeister*in. - ist eine Person frauen-, inter-, trans*- und genderpolitische*r
Sprecher*in.
- Der Landesvorstand wird jährlich durch die Landesmitgliederversammlung neu
gewählt. Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist unbegrenzt möglich
- Die Abwahl eines Landesvorstandsmitgliedes kann nicht Gegenstand eines
Dringlichkeitsantrages sein. Ein Antrag auf Abwahl eines
Landesvorstandsmitgliedes muss von mindestens zehn weiteren Mitgliedern
unterstützt werden. Über die Abwahl ist auf der nächsten
Landesmitgliederversammlung mit absoluter Mehrheit zu beschließen.
- Bei Rücktritten innerhalb einer Legislaturperiode ist das frei gewordene
Amt per Vorstandbeschluss kommissarisch bis zur nächsten
Landesmitgliederversammlung aus der Mitte des Landesvorstandes zu
besetzen.
§6 DIE ARBEITSGEMEINSCHAFTEN (AGS)
- Arbeitsgemeinschaften (AGs) sind landesweite themenorientierte
Gruppierungen. In den AGs können sich Mitglieder und Nichtmitglieder
zusammenfinden, um einzelne Themengebiete zu erarbeiten.
- Die Gründung der Arbeitsgemeinschaften ist frei. Eine Arbeitsgemeinschaft
wählt zwei gleichberechtigte Sprecher*innen, die verschiedengeschlechtlich
sein müssen. Die Sprecher*innen leiten die die Arbeitsgemeinschaft
organisatorisch und haben die Aufgabe Beschlüsse auf der
Landesmitgliederversammlung zu vertreten.
- Über Annahme oder Auflösung einer Arbeitsgemeinschaft entscheidet die
Landesmitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.
- Die Beschlüsse sind nicht bindend. Von der Landesmitgliederversammlung
angenommene Arbeitsgemeinschaften haben einen Anspruch auf Förderung ihrer
Arbeit durch finanzielle Bezuschussung durch den Landesverband.
§7 GRÜNE HOCHSCHULGRUPPE SAAR
- Die Vorsitzenden der Grünen Hochschulgruppe Saar sind kooptierte
Mitglieder des Landesvorstandes. Sie besitzen im Landesvorstand kein
Stimmrecht und haben, sofern sie nicht Mitglied der Grünen Jugend Saar
sind, kein passives oder aktives Wahlrecht.
- Die Vorsitzenden der Grünen Hochschulgruppe Saar haben ein Antrags- und
Rederecht im Landesvorstand.
- Die Grüne Hochschulgruppe Saar darf anstelle der Vorsitzenden bis zu zwei
Vertreter*innen entsenden. Diese sind dem Landesvorstand rechtzeitig
bekanntzugeben.
- Die Vorsitzenden der Grünen Hochschulgruppe Saar haben das Recht, auf der
Landesmitgliederversammlung über ihre Tätigkeiten zu berichten. In dem
Fall, dass sie gleichzeitig Mitglieder der Grünen Jugend Saar sind, steht
ihnen auf der LMV auch ein Antragsrecht zu.
8. FRAUEN-UND GENDERPOLITISCHE SPRECHER*IN
- Die*Der Frauen-und Genderpolitische Sprecher*in wird auf der LMV für ein
Jahr gewählt und legt jährlich in mündlicher oder schriftlicher Form einen
Jahresbericht über ihre*seine Arbeit vor. Dieser beinhaltet
geschlechtsspezifisch relevante Entwicklungen innerhalb der Grünen Jugend
Saar. Während ihrer*seiner Amtszeit ist sie*er ferner dazu beauftragt,
frauenpolitisch relevante Entwicklungen und Ereignisse außerhalb der
Grünen Jugend Saar zu verfolgen, darüber zu berichten und informieren.
Sie*Er soll für das Thema Gleichberechtigung sensibilisieren und dient
hierfür als Ansprechpartner*in.
- Die*Der Frauen- und Genderpolitische Sprecher*in kann Pressemitteilungen
verfassen, die ihr*sein Aufgabengebiet betreffen. Die Entscheidung über
die Veröffentlichung erfolgt nach § 5 Abs. 10 S. 4. Ebenso soll sie*er in
Absprache mit dem LaVo Aktionen anstoßen, die dem Thema der
Gleichberechtigung förderlich sind.
- Sie*Er arbeitet mit entsprechenden Stellen auf Bundesebene und mit Bündnis
90/Die Grünen zusammen.
- Die*Der Frauen- und Genderpolitische Sprecher*in wird im gleichen Turnus
wie der Landesvorstand gewählt.
§9 AWARENESSTEAM UND ANTIDISKRIMINIERUNGSBEAUFTRAGTE*R
- Die Grüne Jugend Saar stellt sich gegen jede Form von Diskriminierung.
Dazu wird ein Awarenessteam gewählt. Das Awarenessteam steht allen
Mitgliedern jederzeit zur vertraulichen Gesprächen bereit und kann
gegebenenfalls unterstützend tätig werden. Auch wird das Team zur
Streitschlichtung tätig. Streitfälle werden durch das Awarenessteam
vorgetragen, die LMV entscheidet nach Stellungnahme des Awarenessteams
über die Sache.
- Die Mitglieder des Awarenessteams dürfen nicht Mitglied im Landesvorstand
sein und sind nicht an Weisungen gebunden.
- Das Awarenessteam besteht aus zwei oder vier Personen. Davon ist die
Hälfte der Plätze an FIT*-Personen zu vergeben. Es ist vor der Wahl von
der Landesmitgliederversammlung abzustimmen, ob das Team aus 2 oder 4
Personen bestehen soll.
- Das Awarenessteam kann auf der Landesmitgliederversammlung einen Bericht
über seine Tätigkeit vorlegen.
- Die LMV kann eine*n Antidiskriminerungsbeauftragte*n wählen. Diese Person
wird zusammen mit dem Awarenessteam gewählt und darf weder dem
Landesvorstand noch dem Awarenessteam angehören. Sie*Er ist an keine
Weisungen gebunden und kann, wenn vom Awarenessteam gewünscht, dieses
organisatorisch unterstützen.
- Der*Die Antidiskriminierungsbeauftragte soll relevante Entwicklungen
außerhalb der Grünen Jugend Saar verfolgen und innerhalb der Grünen Jugend
Saar für das Thema sensibilisieren.
§10 FINANZEN
- Die/Der Schatzmeister*in legt in Kooperation mit dem Landesvorstand der
Landesmitgliederversammlung einmal im Jahr schriftlich einen Haushaltsplan
für das Folgejahr und einen detaillierten schriftlichen Jahresabschluss
für das Vorjahr vor. Beide müssen zu Beginn der
Landesmitgliederversammlung allen Mitgliedern zugänglich ausliegen.
- Die Rechnungsprüfer*innen prüfen die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung
sowie die Angemessenheit der Ausgaben und die Stimmigkeit der Ausgaben mit
den Beschlüssen. Die Rechnungsprüfer*innen dürfen nicht Mitglied des
Landesvorstandes sein. Die Rechnungsprüfer*innen berichten der
Landesmitgliederversammlung schriftlich und stellen den Antrag auf
Entlastung des Landesvorstandes in Finanzangelegenheiten.
- Die Grüne Jugend Saar gibt sich selbst eine Finanzordnung, die nicht Teil
dieser Satzung ist. Weitere Details zu den Finanzen sind dort geregelt.
- Zeichnungsberechtigt für die Finanzangelegenheiten sind die
Sprecher*innen, die/der Landesschatzmeister*in und die/der Politische
Geschäftsführer*in im Auftrag des Landesvorstandes. Die/Der
Landesschatzmeister*in ist einzelverfügungsberechtigt, alle anderen
übrigen genannten Mitglieder des geschäftsführenden Landesvorstandes sind
gemeinschaftlich verfügungsberechtigt.
§11 ZUSAMMENARBEIT MIT ANDEREN POLITISCHEN GRUPPIERUNGEN
- Die Grüne Jugend Saar versteht sich als weltoffene und tolerante
politische Gruppierung. Dies bedeutet für den Landesverband eine
übergreifende Zusammenarbeit mit anderen Landesverbänden der Grünen
Jugend, sowie auch anderen Mitglieder von FYEG.
- Eine Zusammenarbeit findet insbesondere innerhalb der Großregion
(Rheinland-Pfalz, Saarland, Luxembourg, Wallonie, Lorraine) mit den
dortigen ökologischen, sozialen, linksliberalen, kapitalismuskritischen
Jugendverbänden statt. Dies kann unter anderem Einladungen auf Treffen,
Versammlungen oder zu Aktionen, wie auch die Planung gemeinsamer
Aktivitäten bedeuten.
§12 DELEGIERTE
- Die Grüne Jugend Saar hat auf dem Landesparteitag von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN SAARLAND zwei Delegierte.
- Die Grüne Jugend Saar hat auf dem kleinen Parteitag bzw. Landesparteirat
von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SAARLAND eine*n Delegierte*n.
- Die Grüne Jugend Saar wird im Bundesfinanzausschuss des Bundesverbandes
der GRÜNEN JUGEND durch ihre*n Schatzmeister*in oder ersatzweise durch ein
Mitglied des Landesvorstandes und durch eine*n Basisdeligierte*n
vertreten.
- Die Grüne Jugend Saar hat auf dem Länderrat des Bundesverbandes der GRÜNEN
JUGEND zwei Delegierte. Ein*e Delegierte*r wird vom Landesvorstandes aus
eigenen Reihen entsendet. Der*die Basisdeligierte wird von der
Landesmitgliederversammlung entsendet und darf nicht dem Landesvorstand
angehören. Der erste Platz der Basis-Liste wird von Jahr zu Jahr
abwechselnd offen oder als FIT*-Platz gewählt. Die darauf folgenden Plätze
werden im „Reißverschlussverfahren” abwechselnd offen oder als FIT*-Platz
gewählt. Entsendet die Landesmitgliederversammlung keine Frau, Inter oder
Trans Person
als Basisdeligierte*n, so ist die Delegation des Landesvorstandes eine
Frau, Inter oder Trans Person vorbehalten.
- Die Delegiertenlisten werden auf der LMV gewählt. Sie werden offen und im
gleichen Turnus mit dem Landesvorstand gewählt.
§13 AUFLÖSUNG
Die Auflösung der Organisation kann nur durch eine zu diesem Zweck einberufene
Landesmitgliederversammlung mit 3/4 Mehrheit geschehen. Das Restvermögen fällt
dem Landesverband von Bündnis 90/Die Grünen zu, mit der Auflage, es für
jugendpolitische Zwecke zu verwenden.
§14 SCHLUSSBESTIMMUNG
Die Satzung der Grünen Jugend Saar wurde erstmalig zur Gründung am 24.08.1993
beschlossen.
Von Zeile 139 bis 143 löschen:
- Dringlichkeit des Antrags muss von der/dem Antragsteller*in begründet werden. Über die Annahme der Dringlichkeit entscheidet die LMV.
Auf Bitte der/des Antragsteller*in kann ein Antrag in den erweiterten Landesvorstand zur Abstimmung verwiesen werden. Über Verweisung in den ELaVo entscheidet die LMV.
Von Zeile 159 bis 161:
- Mindestens einmal jährlich tritt der erweiterte Landesvorstand zusammen. Er besteht aus dem Landesvorstand und den Sprecher:innen der Untergliederungen des Landesverbandes.
- Der Landesvorstand ist verpflichtet, einen regelmäßigen Austausch mit den Kreisverbänden zu pflegen und diese anhand von konkreten Formaten an der politischen Arbeit des Landesverbandes zu beteiligen.
PRÄAMBEL
Die GRÜNE JUGEND SAAR setzt sich dafür ein, jungen Menschen durch
Bildungsarbeit, politische Schulungen und Aktionen ein politisches Forum in
unserer Gesellschaft anzubieten.
Als ökologischer, queerfeministischer, sozialer und linksliberaler Jugendverband
stehen wir für nachhaltige Politik im Saarland und bringen unsere Ideen in die
Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SAARLAND sowie in den öffentlichen politischen
Diskurs ein.
Wir streben eine Gesellschaft ohne Nationalismus und Rassismus an und stellen
uns gegen jede Art von Diskriminierung.
Die GRÜNE JUGEND SAAR ist als selbständige Vereinigung die Jugendorganisation
von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SAARLAND.
§1 NAME UND ORT
- Die Organisation trägt den Namen Grüne Jugend Saar. Die Kurzbezeichnung
lautet GJ Saar.
- Die Grüne Jugend Saar ist politisch und organisatorisch selbstständig von
Bündnis 90/ Die Grünen, arbeitet jedoch mit der Partei konstruktiv in
Partnerschaft zusammen. Sie versteht sich als der Jugendverband der
Grünen.
- Der Sitz des Landesverbandes ist am Ort der Landesgeschäftsstelle, der
Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf das ganze Saarland.
- Die Grüne Jugend Saar ist Landesverband des Bundesverbandes der Grünen
Jugend. Mitglieder der Grünen Jugend Saar sind zugleich Mitglieder des
Bundesverbandes.
- Die Grüne Jugend Saar ist Mitglied der Federation of Young European Greens
(FYEG).
§2 GLIEDERUNG UND AUFBAU
- Die Grüne Jugend Saar gliedert sich in Ortsgruppen, die in der Regel das
Gebiet eines Landkreises, einer Gemeinde oder einer Stadt umfassen. Diese
müssen mindestens aus drei Mitgliedern bestehen.
- Die Ortsgruppen haben Programm-, Personal-, Finanz- und Satzungsautonomie.
- Die Gründung der Ortsgruppen erfolgt durch die Annahme einer Satzung.
Diese darf der Landessatzung nicht widersprechen.
- Über die Anerkennung von Ortsgruppen entscheidet die
Landesmitgliederversammlung mit satzungsändernder Mehrheit. Der
Landesvorstand kann Ortsgruppen bis zur nächsten
Landesmitgliederversammlung vorläufig anerkennen.
- Die Organe des Landesverbandes sind:
- Die Landesmitgliederversammlung als oberstes Beschlussfassendes
Gremium (LMV) - Der Landesvorstand (LaVo)
- Die Landesarbeitsgemeinschaften (LAGen)
- Die/Der Frauen und Genderpolitische*r Sprecher*in
- Das Awarenessteam
- Der Landesfinanzrat
- Die Landesmitgliederversammlung als oberstes Beschlussfassendes
§3 MITGLIEDSCHAFT
- Mitglied der Grünen Jugend Saar kann jede natürliche Person sein, die
nicht älter als 30 Jahren ist und sich zu den Zielen der Grünen Jugend
Saar bekennt sowie jedes Mitglied des Bundesverbandes, welches seinen
gewöhnlichen Wohn- und Aufenthaltsort im Saarland hat.
- Mitglieder der Grünen Jugend Saar sind zugleich Mitglied des Grüne Jugend
Bundesverbandes.
- Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in einer anderen politischen
Organisation, sofern es sich nicht um eine zu BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
konkurrierende Partei, deren Jugendorganisationen oder parteinahe
Jugendorganisation handelt, ist möglich. Die Mitgliedschaft in der Grünen
Jugend Saar und in einer faschistischen Organisation schließen einander
aus.
- Der Eintritt bei der Grünen Jugend Saar ist wahlweise beim Landesverband
oder beim Bundesverband möglich. Über die Aufnahme entscheidet der
Landesvorstand. Dieser kann den Aufnahmeantrag innerhalb eines Zeitraumes
von vier Wochen nach Eingang des Antrages zurückweisen. Eine Zurückweisung
ist der/dem Bewerber*in schriftlich zu begründen. Ist die Frist von vier
Wochen verstrichen, ohne dass der jeweilige Vorstand den Mitgliedsantrag
zurückgewiesen hat, gilt der/die Antragssteller*in als angenommen.
- Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Ausschluss oder mit
Vollendung des 30. Lebensjahres. Der Austritt ist gegenüber dem
Landesvorstand oder dem Bundesvorstand schriftlich zu erklären.
- Jedes Mitglied hat bei Wahlen innerhalb der Grünen Jugend Saar aktives und
passives Wahlrecht. Für alle Ämter innerhalb der Grünen Jugend Saar können
nur Mitglieder kandidieren. Mit dem Ändern der Mitgliedschaft gehen alle
in der Grünen Jugend Saar besetzten Ämter verloren.
- Die Landesmitgliederversammlung kann auf Antrag des Landesvorstandes,
Mitgliedern, die offensichtlich gegen die Grundprinzipien der Grünen
Jugend Saar und die Satzung verstoßen, mit 2/3 Mehrheit die Mitgliedschaft
aberkennen. Eine Berufung vor das Bundesschiedsgericht der Grünen Jugend
ist möglich.
- Die Mitglieder der Grünen Jugend Saar zahlen einen Mitgliedsbeitrag.
Näheres regelt die Finanzordnung des Bundesverbandes der Grünen Jugend.
Bei Mitgliedern, die gleichzeitig Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen
Saarland sind, ist der Mitgliedsbeitrag der Grünen Jugend im Beitrag an
die Partei enthalten.
- Fördermitglied kann jede Person werden, die die Arbeit der Grünen Jugend
Saar unterstützen will. Fördermitglieder können jedoch nicht an Wahlen und
Abstimmungen teilnehmen oder Ämter in der Grünen Jugend Saar bekleiden.
Die Fördermitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung
erklärt. Die Fördermitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, durch
Unterlassen der Zahlung des Fördermitgliedsbeitrags oder Tod.
- Nichtmitglieder dürfen grundsätzlich in der Grünen Jugend Saar
mitarbeiten. Die Aktiventreffen finden hierfür grundsätzlich offen statt.
- Weitere Einzelheiten zur Mitgliedschaft regelt die Satzung des
Bundesverbandes.
§4 DIE LANDESMITGLIEDERVERSAMMLUNG (LMV)
- Die Landesmitgliederversammlung (LMV) ist das höchste beschlussfassende
Organ der Grünen Jugend Saar. Sie setzt sich aus allen anwesenden
Mitgliedern zusammen.
- Die LMV tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Sie wird vom
Landesvorstand mit der Einladungsfrist von mindestens drei Wochen unter
Angabe der vorläufigen Tagesordnung und der satzungsändernden Anträge
einberufen. Die Einberufung erfolgt durch Einladung aller Mitglieder auf
postalischem oder elektronischem (E-Mail) Wege. Der Landesvorstand kann
zur besseren Organisation eine Anmeldung einrichten. Die Einladung erhält
Hinweise darüber, wie sich anzumelden ist. Eine außerordentliche
Mitgliederversammlung kann auf Antrag eines Zehntels der Mitglieder
einberufen werden.
- Die Landesmitgliederversammlung
- bestimmt die Ziele und Grundsätze für der politischen und
organisatorischen Arbeit des Landesverbandes, - beschließt über die eingebrachten Anträge,
- erkennt die Ortsgruppen an,
- wählt und entlastet den Landesvorstand,
- nimmt die Berichte des Landesvorstandes entgegen,
- beschließt über die Einrichtung und die Auflösung von LAGen,
- beschließt die Satzung, Ordnungen und Statute,
- wählt zwei Kassenprüfer*innen, den/die Frauen- und Genderpolitische
Sprecher*in und das Awarenessteam.
- bestimmt die Ziele und Grundsätze für der politischen und
- Die LMV ist beschlussfähig, wenn mindestens zehn Prozent der Mitglieder
der Grünen Jugend Saar oder mindestens acht Mitglieder anwesend sind. Die
LMV gibt sich eine eigene Geschäftsordnung. Die Beschlussunfähigkeit wird
auf Antrag eines Mitgliedes positiv festgestellt. Sollte die
Beschlussunfähigkeit festgestellt werden, so muss innerhalb der nächsten
zwei Monate eine weitere LMV stattfinden, diese ist in jedem Fall
beschlussfähig.
- Das Präsidium, bestehend aus einer/einem Versammlungsleiter*in,
einer/einem Beisitzer*in und einer Schriftführung, sowie die Wahlhelfenden
werden zu Beginn der Versammlung offen gewählt. Das Präsidium wird offen
gewählt. Gleiches gilt für die Wahlhelfenden.
- Antragsberechtigt ist
- a. jedes Mitglied der Grünen Jugend Saar
- b. sowie jede Untergliederung
- c. Jedes Organ des Landesverbandes nach §2 Abs. 5 dieser Satzung.
- Antragsänderungsanträge können jederzeit bis zum Ende der Versammlung
gestellt werden. Für Anträge, die die Änderung der Satzung zum Inhalt
haben, gilt eine Frist von sieben Tagen vor der
Landesmitgliederversammlung. Bei besonderer Dringlichkeit können Anträge,
die die Satzung zum Inhalt haben unter der Maßgabe, dass die Inhalte der
Präambel nicht berührt werden, nach Beschluss des Landesvorstands noch
während der Landesmitgliederversammlung eingebracht werden. Die besondere
Dringlichkeit des Antrags muss von der/dem Antragsteller*in begründet
werden. Über die Annahme der Dringlichkeit entscheidet die LMV.Auf Bitte
der/des Antragsteller*in kann ein Antrag in den erweiterten Landesvorstand
zur Abstimmung verwiesen werden. Über Verweisung in den ELaVo entscheidet
die LMV.
- Über die Beschlüsse der LMV ist ein Ergebnisprotokoll durch den/die
Schriftführer*in zu erstellen. Die Mitglieder werden dadurch über die
Ergebnisse informiert.
- Weitere Regelungen bestimmt die Geschäftsordnung der
Landesmitgliederversammlung.
- Der Landesvorstand kann beschließen eine LMV digital durchzuführen. Hier
muss eine Anmeldung eingerichtet werden, um der technischen Umsetzung
gerecht zu werden. Personenwahlen müssen dabei im Nachgang per Brief-
und/oder Urnenwahl bestätigt werden. Der Landesvorstand setzt eine Frist
zwischen 7 und 14 Tagen fest.
§5 DER LANDESVORSTAND (LAVO)
- Der ehrenamtlich tätige Landesvorstand führt die laufenden Geschäfte der
Grünen Jugend Saar gemäß Gesetz und Satzung sowie den Beschlüssen der LMV
und repräsentiert die Grüne Jugend Saar. Er übt gegebenenfalls
Arbeitgeber*innenrechte aus.
- Mindestens einmal jährlich tritt der erweiterte Landesvorstand zusammen.
Er besteht aus dem Landesvorstand und den Sprecher:innen der
Untergliederungen des Landesverbandes.
- Der Landesvorstand ist verpflichtet, einen regelmäßigen Austausch mit den Kreisverbänden zu pflegen und diese anhand von konkreten Formaten an der politischen Arbeit des Landesverbandes zu beteiligen.
- Zum Aufgabengebiet des Landesvorstandes gehören insbesondere:
- a. Öffentlichkeitsarbeit
- b. Finanzangelegenheiten inklusive des Beschlusses des Haushalts
- c. Mitgliederverwaltung
- d. Koordination der einzelnen Maßnahmen zur politischen
Bildungsarbeit - e. Vernetzung und Koordination der Lokalgruppen
- f. Personalangelegenheiten
- Der Landesvorstand setzt sich wie folgt zusammen:
- 1. zwei gleichberechtigte Sprecher*innen
- 2. der/dem politischen Geschäftsführer*in
- 3. der/dem organisatorischen Geschäftsführer*in
- 4. der/dem Schatzmeister*in
- 5. der/dem Pressesprecher*in
- 6. bis zu zwei Beisitzer*innen
- Die Sprecher*innen, die/der Schatzmeister*in und die/der politische
Geschäftsführer*in bilden zusammen den geschäftsführenden Landesvorstand.
- Die Verantwortungen im Landesvorstand belaufen sich wie folgt:
- Die Sprecher:innen leiten und repräsentieren den Verband gegenüber
der Öffentlichkeit. - Der/Die politische Geschäftsführer*in kümmert sich um die
thematische und programmatische Arbeit des Verbandes. - Der/Die organisatorische Geschäftsführer*in kümmert sich um die
Planung und Durchführung von Aktionen der politischen Bildung der
Grünen Jugend Saar. - Der/Die Schatzmeister*in ist verantwortlich für die ordnungsgemäße
Kassenführung und die finanzielle Abrechnung. Der Landesvorstand ist
gemeinsam für den Haushalt verantwortlich. Der/Die Schatzmeister*in
ist an die Beschlusslage des Landesvorstandes gebunden. - Der/Die Pressesprecher*in kommuniziert mit der Öffentlichkeit bzw.
den Medien in Form von Pressearbeit, die durch den Landesvorstand
bestätigt werden muss. Nach Absprache mit und durch die Zustimmung
der Sprecher*innen kann der/die Pressesprecher*in situationsbedingt
einzelne Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit übernehmen.
- Die Sprecher:innen leiten und repräsentieren den Verband gegenüber
- Alle Mitglieder des Landesvorstandes sind gleichberechtigt und in
politischen Fragen einzelvertretungsberechtigt. Über Angelegenheiten wird
grundsätzlich intern basisdemokratisch abgestimmt. Weiteres kann in einer
Geschäftsordnung bestimmt werden. Sitzungen des Landesvorstandes finden
regelmäßig statt und sind grundsätzlich öffentlich. Die Termine werden
veröffentlicht. Telefonkonferenzen, auf denen Beschlüsse gefasst werden
können, gelten als Sitzung. Beschließt der Landesvorstand die
Nichtöffentlichkeit eines Tagesordnungspunktes, so ist dieser Beschluss im
mitgliederöffentlichen Teil des Protokolls kurz zu begründen. Näheres
regelt die Geschäftsordnung.
- Innerhalb des Landesvorstands
- bilden die Sprecher*innen, die politische Geschäftsführungen und
der*die Schatzmeister*in den geschäftsführenden Vorstand. Mindestens
50 Prozent des geschäftsführenden Vorstands sind FIT*-Personen.ist
mindestens eine der beiden Sprecher*innen eine FIT*-Person.ist
der*die politische Geschäftsführer*in stellvertretende*r
Schatzmeister*in. - ist eine Person frauen-, inter-, trans*- und genderpolitische*r
Sprecher*in.
- bilden die Sprecher*innen, die politische Geschäftsführungen und
- Der Landesvorstand wird jährlich durch die Landesmitgliederversammlung neu
gewählt. Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist unbegrenzt möglich
- Die Abwahl eines Landesvorstandsmitgliedes kann nicht Gegenstand eines
Dringlichkeitsantrages sein. Ein Antrag auf Abwahl eines
Landesvorstandsmitgliedes muss von mindestens zehn weiteren Mitgliedern
unterstützt werden. Über die Abwahl ist auf der nächsten
Landesmitgliederversammlung mit absoluter Mehrheit zu beschließen.
- Bei Rücktritten innerhalb einer Legislaturperiode ist das frei gewordene
Amt per Vorstandbeschluss kommissarisch bis zur nächsten
Landesmitgliederversammlung aus der Mitte des Landesvorstandes zu
besetzen.
§6 DIE ARBEITSGEMEINSCHAFTEN (AGS)
- Arbeitsgemeinschaften (AGs) sind landesweite themenorientierte
Gruppierungen. In den AGs können sich Mitglieder und Nichtmitglieder
zusammenfinden, um einzelne Themengebiete zu erarbeiten.
- Die Gründung der Arbeitsgemeinschaften ist frei. Eine Arbeitsgemeinschaft
wählt zwei gleichberechtigte Sprecher*innen, die verschiedengeschlechtlich
sein müssen. Die Sprecher*innen leiten die die Arbeitsgemeinschaft
organisatorisch und haben die Aufgabe Beschlüsse auf der
Landesmitgliederversammlung zu vertreten.
- Über Annahme oder Auflösung einer Arbeitsgemeinschaft entscheidet die
Landesmitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.
- Die Beschlüsse sind nicht bindend. Von der Landesmitgliederversammlung
angenommene Arbeitsgemeinschaften haben einen Anspruch auf Förderung ihrer
Arbeit durch finanzielle Bezuschussung durch den Landesverband.
§7 GRÜNE HOCHSCHULGRUPPE SAAR
- Die Vorsitzenden der Grünen Hochschulgruppe Saar sind kooptierte
Mitglieder des Landesvorstandes. Sie besitzen im Landesvorstand kein
Stimmrecht und haben, sofern sie nicht Mitglied der Grünen Jugend Saar
sind, kein passives oder aktives Wahlrecht.
- Die Vorsitzenden der Grünen Hochschulgruppe Saar haben ein Antrags- und
Rederecht im Landesvorstand.
- Die Grüne Hochschulgruppe Saar darf anstelle der Vorsitzenden bis zu zwei
Vertreter*innen entsenden. Diese sind dem Landesvorstand rechtzeitig
bekanntzugeben.
- Die Vorsitzenden der Grünen Hochschulgruppe Saar haben das Recht, auf der
Landesmitgliederversammlung über ihre Tätigkeiten zu berichten. In dem
Fall, dass sie gleichzeitig Mitglieder der Grünen Jugend Saar sind, steht
ihnen auf der LMV auch ein Antragsrecht zu.
8. FRAUEN-UND GENDERPOLITISCHE SPRECHER*IN
- Die*Der Frauen-und Genderpolitische Sprecher*in wird auf der LMV für ein
Jahr gewählt und legt jährlich in mündlicher oder schriftlicher Form einen
Jahresbericht über ihre*seine Arbeit vor. Dieser beinhaltet
geschlechtsspezifisch relevante Entwicklungen innerhalb der Grünen Jugend
Saar. Während ihrer*seiner Amtszeit ist sie*er ferner dazu beauftragt,
frauenpolitisch relevante Entwicklungen und Ereignisse außerhalb der
Grünen Jugend Saar zu verfolgen, darüber zu berichten und informieren.
Sie*Er soll für das Thema Gleichberechtigung sensibilisieren und dient
hierfür als Ansprechpartner*in.
- Die*Der Frauen- und Genderpolitische Sprecher*in kann Pressemitteilungen
verfassen, die ihr*sein Aufgabengebiet betreffen. Die Entscheidung über
die Veröffentlichung erfolgt nach § 5 Abs. 10 S. 4. Ebenso soll sie*er in
Absprache mit dem LaVo Aktionen anstoßen, die dem Thema der
Gleichberechtigung förderlich sind.
- Sie*Er arbeitet mit entsprechenden Stellen auf Bundesebene und mit Bündnis
90/Die Grünen zusammen.
- Die*Der Frauen- und Genderpolitische Sprecher*in wird im gleichen Turnus
wie der Landesvorstand gewählt.
§9 AWARENESSTEAM UND ANTIDISKRIMINIERUNGSBEAUFTRAGTE*R
- Die Grüne Jugend Saar stellt sich gegen jede Form von Diskriminierung.
Dazu wird ein Awarenessteam gewählt. Das Awarenessteam steht allen
Mitgliedern jederzeit zur vertraulichen Gesprächen bereit und kann
gegebenenfalls unterstützend tätig werden. Auch wird das Team zur
Streitschlichtung tätig. Streitfälle werden durch das Awarenessteam
vorgetragen, die LMV entscheidet nach Stellungnahme des Awarenessteams
über die Sache.
- Die Mitglieder des Awarenessteams dürfen nicht Mitglied im Landesvorstand
sein und sind nicht an Weisungen gebunden.
- Das Awarenessteam besteht aus zwei oder vier Personen. Davon ist die
Hälfte der Plätze an FIT*-Personen zu vergeben. Es ist vor der Wahl von
der Landesmitgliederversammlung abzustimmen, ob das Team aus 2 oder 4
Personen bestehen soll.
- Das Awarenessteam kann auf der Landesmitgliederversammlung einen Bericht
über seine Tätigkeit vorlegen.
- Die LMV kann eine*n Antidiskriminerungsbeauftragte*n wählen. Diese Person
wird zusammen mit dem Awarenessteam gewählt und darf weder dem
Landesvorstand noch dem Awarenessteam angehören. Sie*Er ist an keine
Weisungen gebunden und kann, wenn vom Awarenessteam gewünscht, dieses
organisatorisch unterstützen.
- Der*Die Antidiskriminierungsbeauftragte soll relevante Entwicklungen
außerhalb der Grünen Jugend Saar verfolgen und innerhalb der Grünen Jugend
Saar für das Thema sensibilisieren.
§10 FINANZEN
- Die/Der Schatzmeister*in legt in Kooperation mit dem Landesvorstand der
Landesmitgliederversammlung einmal im Jahr schriftlich einen Haushaltsplan
für das Folgejahr und einen detaillierten schriftlichen Jahresabschluss
für das Vorjahr vor. Beide müssen zu Beginn der
Landesmitgliederversammlung allen Mitgliedern zugänglich ausliegen.
- Die Rechnungsprüfer*innen prüfen die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung
sowie die Angemessenheit der Ausgaben und die Stimmigkeit der Ausgaben mit
den Beschlüssen. Die Rechnungsprüfer*innen dürfen nicht Mitglied des
Landesvorstandes sein. Die Rechnungsprüfer*innen berichten der
Landesmitgliederversammlung schriftlich und stellen den Antrag auf
Entlastung des Landesvorstandes in Finanzangelegenheiten.
- Die Grüne Jugend Saar gibt sich selbst eine Finanzordnung, die nicht Teil
dieser Satzung ist. Weitere Details zu den Finanzen sind dort geregelt.
- Zeichnungsberechtigt für die Finanzangelegenheiten sind die
Sprecher*innen, die/der Landesschatzmeister*in und die/der Politische
Geschäftsführer*in im Auftrag des Landesvorstandes. Die/Der
Landesschatzmeister*in ist einzelverfügungsberechtigt, alle anderen
übrigen genannten Mitglieder des geschäftsführenden Landesvorstandes sind
gemeinschaftlich verfügungsberechtigt.
§11 ZUSAMMENARBEIT MIT ANDEREN POLITISCHEN GRUPPIERUNGEN
- Die Grüne Jugend Saar versteht sich als weltoffene und tolerante
politische Gruppierung. Dies bedeutet für den Landesverband eine
übergreifende Zusammenarbeit mit anderen Landesverbänden der Grünen
Jugend, sowie auch anderen Mitglieder von FYEG.
- Eine Zusammenarbeit findet insbesondere innerhalb der Großregion
(Rheinland-Pfalz, Saarland, Luxembourg, Wallonie, Lorraine) mit den
dortigen ökologischen, sozialen, linksliberalen, kapitalismuskritischen
Jugendverbänden statt. Dies kann unter anderem Einladungen auf Treffen,
Versammlungen oder zu Aktionen, wie auch die Planung gemeinsamer
Aktivitäten bedeuten.
§12 DELEGIERTE
- Die Grüne Jugend Saar hat auf dem Landesparteitag von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN SAARLAND zwei Delegierte.
- Die Grüne Jugend Saar hat auf dem kleinen Parteitag bzw. Landesparteirat
von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SAARLAND eine*n Delegierte*n.
- Die Grüne Jugend Saar wird im Bundesfinanzausschuss des Bundesverbandes
der GRÜNEN JUGEND durch ihre*n Schatzmeister*in oder ersatzweise durch ein
Mitglied des Landesvorstandes und durch eine*n Basisdeligierte*n
vertreten.
- Die Grüne Jugend Saar hat auf dem Länderrat des Bundesverbandes der GRÜNEN
JUGEND zwei Delegierte. Ein*e Delegierte*r wird vom Landesvorstandes aus
eigenen Reihen entsendet. Der*die Basisdeligierte wird von der
Landesmitgliederversammlung entsendet und darf nicht dem Landesvorstand
angehören. Der erste Platz der Basis-Liste wird von Jahr zu Jahr
abwechselnd offen oder als FIT*-Platz gewählt. Die darauf folgenden Plätze
werden im „Reißverschlussverfahren” abwechselnd offen oder als FIT*-Platz
gewählt. Entsendet die Landesmitgliederversammlung keine Frau, Inter oder
Trans Person
als Basisdeligierte*n, so ist die Delegation des Landesvorstandes eine
Frau, Inter oder Trans Person vorbehalten.
- Die Delegiertenlisten werden auf der LMV gewählt. Sie werden offen und im
gleichen Turnus mit dem Landesvorstand gewählt.
§13 AUFLÖSUNG
Die Auflösung der Organisation kann nur durch eine zu diesem Zweck einberufene
Landesmitgliederversammlung mit 3/4 Mehrheit geschehen. Das Restvermögen fällt
dem Landesverband von Bündnis 90/Die Grünen zu, mit der Auflage, es für
jugendpolitische Zwecke zu verwenden.
§14 SCHLUSSBESTIMMUNG
Die Satzung der Grünen Jugend Saar wurde erstmalig zur Gründung am 24.08.1993
beschlossen.
Kommentare