Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung GRÜNE JUGEND Saar (Herbst 2024) |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 12.10.2024, 02:20 |
Satzung der GRÜNEN JUGEND Saar (24. März 2024)
Satzungstext
Präambel
Die GRÜNE JUGEND Saar setzt sich dafür ein, jungen Menschen durch
Bildungsarbeit, politische Schulungen und Aktionen ein politisches Forum in
unserer Gesellschaft anzubieten.
Als ökologischer, queerfeministischer, sozialer und linksliberaler Jugendverband
stehen wir für nachhaltige Politik im Saarland und bringen unsere Ideen in die
Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Saarland sowie in den öffentlichen politischen
Diskurs ein.
Wir streben eine Gesellschaft ohne Nationalismus und Rassismus an und stellen
uns gegen jede Art von Diskriminierung.
Die GRÜNE JUGEND Saar ist als selbständige Vereinigung die Jugendorganisation
von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Saarland.
§1 Name und Ort
Die Organisation trägt den Namen GRÜNE JUGEND Saar. Die Kurzbezeichnung
lautet GJ Saar.
Die GRÜNE JUGEND Saar ist politisch und organisatorisch selbstständig von
Bündnis 90/ Die Grünen, arbeitet jedoch mit der Partei konstruktiv in
Partnerschaft zusammen. Sie versteht sich als der Jugendverband der
Grünen.
Der Sitz des Landesverbandes ist am Ort der Landesgeschäftsstelle, der
Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf das ganze Saarland.
Die GRÜNE JUGEND Saar ist Landesverband des Bundesverbandes der GRÜNEN
JUGEND. Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Saar sind zugleich Mitglieder des
Bundesverbandes.
Die GRÜNE JUGEND Saar ist Mitglied der Federation of Young European Greens
(FYEG).§2 Gliederung und Aufbau
Die GRÜNE JUGEND Saar gliedert sich in Kreisverbände, die das Gebiet eines
Landkreises umfassen. Diese müssen mindestens aus drei Mitgliedern
bestehen.
Die Kreisverbände haben Programm-, Personal- und Satzungsautonomie. Die
Kontoinhaberschaft liegt beim Landesverband und gewährleistet den
Kreisverbänden eine Kontovollmacht, mit der sie die Verwaltungshoheit über
ihre Gelder besitzen. Näheres regelt die Satzung des jeweiligen
Kreisverbandes.
Die Gründung der Kreisverbände erfolgt durch die Annahme einer Satzung.
Diese darf der Landessatzung nicht widersprechen.
Über die Anerkennung von Kreisverbänden entscheidet die
Landesmitgliederversammlung mit satzungsändernder Mehrheit. Dazu ist eine
Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen auf der
Landesmitgliederversammlung erforderlich. Der Landesvorstand kann
Kreisverbände bis zur nächsten Landesmitgliederversammlung vorläufig
anerkennen.
Die Organe des Landesverbandes sind:
Die Landesmitgliederversammlung als oberstes
beschlussfassendes Gremium (LMV)
Der Landesvorstand (LaVo)
Die Teams
Der Landesfinanzrat
§3 Mitgliedschaft
Mitglied der GRÜNEN JUGEND Saar kann jede natürliche Person sein, die
nicht älter als 30 Jahre ist und sich zu den Zielen der GRÜNEN JUGEND Saar
bekennt sowie jedes Mitglied des Bundesverbandes, welches seinen
gewöhnlichen Wohn- und Aufenthaltsort im Saarland hat.
Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Saar sind zugleich Mitglied des GRÜNE JUGEND
Bundesverbandes.
Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in einer anderen politischen
Organisation, sofern es sich nicht um eine zu BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
konkurrierende Partei, deren Jugendorganisationen oder parteinahe
Jugendorganisation handelt, ist möglich. Die Mitgliedschaft in der GRÜNEN
JUGEND Saar und in einer faschistischen Organisation schließen einander
aus.
Der Eintritt bei der GRÜNEN JUGEND Saar ist wahlweise beim Landesverband
oder beim Bundesverband möglich. Über die Aufnahme entscheidet der
Landesvorstand. Dieser kann den Aufnahmeantrag innerhalb eines Zeitraumes
von vier Wochen nach Eingang des Antrages zurückweisen. Eine Zurückweisung
ist der/dem Bewerber:in schriftlich zu begründen. Ist die Frist von vier
Wochen verstrichen, ohne dass der jeweilige Vorstand den Mitgliedsantrag
zurückgewiesen hat, gilt der/die Antragssteller:in als angenommen.
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Ausschluss oder mit
Vollendung des 30. Lebensjahres. Der Austritt ist gegenüber dem
Landesvorstand oder dem Bundesvorstand schriftlich zu erklären.
Jedes Mitglied hat bei Wahlen innerhalb der GRÜNEN JUGEND Saar aktives und
passives Wahlrecht. Für alle Ämter innerhalb der GRÜNEN JUGEND Saar können
nur Mitglieder kandidieren. Mit dem Ändern der Mitgliedschaft gehen alle
in der GRÜNEN JUGEND Saar besetzten Ämter verloren.
Die Landesmitgliederversammlung kann auf Antrag des Landesvorstandes,
Mitgliedern, die offensichtlich gegen die Grundprinzipien der GRÜNEN
JUGEND Saar und die Satzung verstoßen, mit 2/3 Mehrheit die Mitgliedschaft
aberkennen. Eine Berufung vor das Bundesschiedsgericht der GRÜNEN JUGEND
ist möglich.
Die Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Saar zahlen einen Mitgliedsbeitrag.
Näheres regelt die Finanzordnung des Bundesverbandes der GRÜNEN JUGEND.
Bei Mitgliedern, die gleichzeitig Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen
Saarland sind, ist der Mitgliedsbeitrag der GRÜNEN JUGEND im Beitrag an
die Partei enthalten.
Fördermitglied kann jede Person werden, die die Arbeit der GRÜNEN JUGEND
Saar unterstützen will. Fördermitglieder können jedoch nicht an Wahlen und
Abstimmungen teilnehmen oder Ämter in der GRÜNEN JUGEND Saar bekleiden.
Die Fördermitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung
erklärt. Die Fördermitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, durch
Unterlassen der Zahlung des Fördermitgliedsbeitrags oder Tod.
Nichtmitglieder dürfen grundsätzlich in der GRÜNEN JUGEND Saar
mitarbeiten. Die Aktiventreffen finden hierfür grundsätzlich offen statt.
Weitere Einzelheiten zur Mitgliedschaft regelt die Satzung des
Bundesverbandes.§4 Landesmitgliederversammlung (LMV)
Die Landesmitgliederversammlung (LMV) ist das höchste beschlussfassende
Organ der GRÜNEN JUGEND Saar. Sie setzt sich aus allen anwesenden
Mitgliedern zusammen.
Die LMV tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Sie wird vom
Landesvorstand mit der Einladungsfrist von mindestens drei Wochen unter
Angabe der vorläufigen Tagesordnung und der satzungsändernden Anträge
einberufen. Die Einberufung erfolgt durch Einladung aller Mitglieder auf
postalischem oder elektronischem (E-Mail) Wege. Der Landesvorstand kann
zur besseren Organisation eine Anmeldung einrichten. Die Einladung erhält
Hinweise darüber, wie sich anzumelden ist. Eine außerordentliche
Mitgliederversammlung kann auf Antrag eines Zehntels der Mitglieder
einberufen werden.
Die Landesmitgliederversammlung
bestimmt die Ziele und Grundsätze für der politischen und
organisatorischen Arbeit des Landesverbandes,
beschließt über die eingebrachten Anträge,
erkennt die Kreisverbände an,
wählt und entlastet den Landesvorstand,
nimmt die Berichte des Landesvorstandes entgegen,
beschließt die Satzung, Ordnungen und Statute,
wählt zwei Kassenprüfer:innen
Die LMV ist beschlussfähig, wenn mindestens zehn Prozent der Mitglieder
der GRÜNEN JUGEND Saar oder mindestens acht Mitglieder anwesend sind. Die
LMV gibt sich eine eigene Geschäftsordnung. Die Beschlussunfähigkeit wird
auf Antrag eines Mitgliedes positiv festgestellt. Sollte die
Beschlussunfähigkeit festgestellt werden, so muss innerhalb der nächsten
zwei Monate eine weitere LMV stattfinden, diese ist in jedem Fall
beschlussfähig.
Das Präsidium, bestehend aus einer/einem Versammlungsleiter:in,
einer/einem Beisitzer:in und einer Schriftführung, sowie die Wahlhelfenden
werden zu Beginn der Versammlung offen gewählt. Das Präsidium wird offen
gewählt. Gleiches gilt für die Wahlhelfenden.
Antragsberechtigt ist
a. Jedes Mitglied der GRÜNEN JUGEND Saar
b. Sowie jede Untergliederung
c. Jedes Organ des Landesverbandes nach §2 Abs. 5 dieser Satzung.
Antragsänderungsanträge können jederzeit bis zum Ende der Versammlung
gestellt werden. Für Anträge, die die Änderung der Satzung zum Inhalt
haben, gilt eine Frist von sieben Tagen vor der
Landesmitgliederversammlung. Bei besonderer Dringlichkeit können Anträge,
die die Satzung zum Inhalt haben unter der Maßgabe, dass die Inhalte der
Präambel nicht berührt werden, nach Beschluss des Landesvorstands noch
während der Landesmitgliederversammlung eingebracht werden. Die besondere
Dringlichkeit des Antrags muss von der/dem Antragsteller:in begründet
werden. Über die Annahme der Dringlichkeit entscheidet die LMV.
Über die Beschlüsse der LMV ist ein Ergebnisprotokoll durch den/die
Schriftführer:in zu erstellen. Die Mitglieder werden dadurch über die
Ergebnisse informiert.
Weitere Regelungen bestimmt die Geschäftsordnung der
Landesmitgliederversammlung.
Der Landesvorstand kann beschließen, eine LMV digital durchzuführen. Hier
muss eine Anmeldung eingerichtet werden, um der technischen Umsetzung
gerecht zu werden. Personenwahlen müssen dabei im Nachgang per Brief-
und/oder Urnenwahl bestätigt werden. Der Landesvorstand setzt eine Frist
zwischen 7 und 14 Tagen fest.§5 Der Landesfinanzrat
Der Landesfinanzrat setzt sich zusammen aus den Schatzmeister:innen der
Kreisverbände und dem geschäftsführenden Landesvorstand.
Mindestens einmal jährlich tritt der Landesfinanzrat zusammen. Er wird
durch den geschäftsführenden Landesvorstand einberufen.
Der Landesfinanzrat berät die GRÜNE JUGEND Saar in allen Finanzfragen und
gibt der Landesmitgliederversammlung eine Empfehlung zur Beschlussfassung
über den Haushaltsplan und Nachtragshaushalte der GRÜNEN JUGEND Saar ab.
§6 Landesvorstand (LaVo)
Der ehrenamtlich tätige Landesvorstand führt die laufenden Geschäfte der
GRÜNEN JUGEND Saar gemäß Gesetz und Satzung sowie den Beschlüssen der LMV
und repräsentiert die GRÜNE JUGEND Saar. Er übt gegebenenfalls
Arbeitgeber:innenrechte aus.
Der Landesvorstand ist verpflichtet, einen regelmäßigen Austausch mit den
Kreisverbänden zu pflegen und diese anhand von konkreten Formaten an der
politischen Arbeit des Landesverbandes zu beteiligen.
Zum Aufgabengebiet des Landesvorstandes gehören insbesondere: a.
Öffentlichkeitsarbeitb. Finanzangelegenheiten inklusive des Beschlusses des Haushalts c.
Mitgliederverwaltung
d. Koordination der einzelnen Maßnahmen zur politischenBildungsarbeit
e. Vernetzung und Koordination der Lokalgruppen f. Personalangelegenheiten
Der Landesvorstand setzt sich wie folgt zusammen: a. zwei
gleichberechtigte Sprecher:innen
b. der/dem Politischen Geschäftsführer:in
c. der/dem Schatzmeister:ind. bis zu drei Beisitzer:innen, davon ein:e Verantwortliche:r für
Geschlechterstrategie
Die Sprecher:innen, die/der Schatzmeister:in und die/der Politische
Geschäftsführer:in bilden zusammen den geschäftsführenden Landesvorstand.
Die Verantwortungen im Landesvorstand belaufen sich wie folgt:
Die Sprecher:innen leiten und repräsentieren den Verband
gegenüber der Öffentlichkeit. Dazu gehört vor allem die
Bündnisarbeit und die Kommunikation mit der Presse.
Der/Die Politische Geschäftsführer:in und kümmert sich um die
thematische und programmatische Arbeit des Verbandes.
Der/Die Schatzmeister:in ist verantwortlich für die
ordnungsgemäße Kassenführung und die finanzielle Abrechnung. Der
Landesvorstand ist gemeinsam für den Haushalt verantwortlich.
Der/Die Schatzmeister:in ist an die Beschlusslage des
Landesvorstandes gebunden.
Alle Mitglieder des Landesvorstandes sind gleichberechtigt und in
politischen Fragen einzelvertretungsberechtigt. Über Angelegenheiten wird
grundsätzlich intern basisdemokratisch abgestimmt. Weiteres kann in einer
Geschäftsordnung bestimmt werden. Sitzungen des Landesvorstandes finden
regelmäßig statt und sind grundsätzlich öffentlich. Die Termine werden
veröffentlicht. Telefonkonferenzen, auf denen Beschlüsse gefasst werden
können, gelten als Sitzung. Beschließt der Landesvorstand die
Nichtöffentlichkeit eines Tagesordnungspunktes, so ist dieser Beschluss im
mitgliederöffentlichen Teil des Protokolles kurz zu begründen. Näheres
regelt die Geschäftsordnung.
Innerhalb des Landesvorstands
bilden die Sprecher:innen, die politische Geschäftsführungen und
der/die Schatzmeister:in den geschäftsführenden Vorstand. Mindestens
50 Prozent des geschäftsführenden Vorstandes sind FINTA*-Personen.ist mindestens eine der beiden Sprecher:innen eine FINTA*-Person.
ist der/die politische Geschäftsführer:in stellvertretende:r
Schatzmeister:in.
ist eine Person Verantwortliche:r für Geschlechterstrategie.
Der Landesvorstand wird jährlich durch die Landesmitgliederversammlung neu
gewählt. Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist unbegrenzt möglich.
Die Abwahl eines Landesvorstandsmitgliedes kann nicht Gegenstand
eines Dringlichkeitsantrages sein. Ein Antrag auf Abwahl eines
Landesvorstandsmitgliedes muss von mindestens zehn weiteren Mitgliedern
unterstützt werden. Über die Abwahl ist auf der nächsten
Landesmitgliederversammlung mit absoluter Mehrheit zu beschließen.
Bei Rücktritten innerhalb einer Legislaturperiode ist das frei gewordene
Amt per Vorstandbeschluss kommissarisch bis zur nächsten
Landesmitgliederversammlung aus der Mitte des Landesvorstandes zu
besetzen.§7 Teams
Zur Bearbeitung dauerhafter Aufgaben, Aufgaben aus dem Arbeitsprogramm,
anderen Aufgaben oder einzelnen Projekten, wie einer Kampagne, können vom
Landesvorstand Teams gebildet werden. Teams bestehen aus
Vorstandsmitgliedern und weiteren Basismitgliedern, die vom Vorstand
benannt werden. Die Mitglieder der Teams sind, wenn nicht anders bestimmt,
für ein Jahr eingesetzt.
Über den Vorschlag zur Einrichtung und Benennung der weiteren Mitglieder
eines Teams entscheidet die Landesmitgliederversammlung.
Beschlüsse der Mitgliederversammlung können die Einrichtung eines Teams
vorsehen. Ein solcher Beschluss kann die näheren Bestimmungen über
Zusammensetzung des Teams treffen, wie unter anderem, dass einige oder
alle weiteren Mitglieder von der LMV benannt werden.
Über die Arbeit der Teams legt der Landesvorstand der
Landesmitgliederversammlung Rechenschaft ab.
Jedes Mitglied kann sich um die Mitarbeit in den Teams bewerben. Dazu
werden die Teams gemeinsam mit Versenden der Einladung ausgeschrieben. Die
Bewerbungen sind vertraulich zu behandeln. Der Landesvorstand ist über den
Auswahlprozess berichtspflichtig.
Die Teams der GRÜNEN JUGEND Saar und ihre Aufgabenbereiche sind:
a. Das Bildungsteam bringt die politische Bildungsarbeit der GRÜNEN JUGEND Saar
voran. Dafür entwickelt es in Zusammenarbeit mit dem Landesvorstand und den
anderen Teams Bildungsangebote für Veranstaltungen des Landesverbands und der
Kreisverbände.
Das Team für Geschlechterstrategie arbeitet daran, FINTA*-Personen im
Verband strukturell zu fördern und entwickelt dafür in Zusammenarbeit mit
dem Landesvorstand, insbesondere dem/der FINTA*- und genderpolitischen
Sprecher:in und den anderen Teams entsprechende Förderangebote.
Das Awarenessteam ist dafür zuständig, möglichst allen Mitgliedern eine
positive Verbandskultur zu ermöglichen. Dafür ist das Awarenessteam
Anlaufstelle für Mitglieder bei und abseits von Veranstaltungen der GRÜNEN
JUGEND Saar im Falle von privaten Konflikten und Unwohlsein. Streitfälle,
die strafrechtlich verfolgbare Umstände beinhalten, sind ausdrücklich
nicht Zuständigkeit des Awarenessteams.§8 Grüne Hochschulgruppe Saar
Die Vorsitzenden der Grünen Hochschulgruppe Saar sind kooptierte
Mitglieder des Landesvorstandes. Sie besitzen im Landesvorstand kein
Stimmrecht und haben, sofern sie nicht Mitglied der GRÜNEN JUGEND Saar
sind, kein passives oder aktives Wahlrecht.
Die Vorsitzenden der Grünen Hochschulgruppe Saar haben ein Antrags- und
Rederecht im Landesvorstand.
Die Grüne Hochschulgruppe Saar darf anstelle der Vorsitzenden bis zu
zwei Vertreter:innen entsenden. Diese sind dem Landesvorstand rechtzeitig
bekanntzugeben.
Die Vorsitzenden der Grünen Hochschulgruppe Saar haben das Recht, auf
der Landesmitgliederversammlung über ihre Tätigkeiten zu berichten. In dem
Fall, dass sie gleichzeitig Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Saar sind, steht
ihnen auf der LMV auch ein Antragsrecht zu.§9 Finanzen
Der/Die Schatzmeister:in legt in Kooperation mit dem Landesvorstand der
Landesmitgliederversammlung einmal im Jahr schriftlich einen Haushaltsplan
für das Folgejahr und einen detaillierten schriftlichen Jahresabschluss
für das Vorjahr vor. Beide müssen zu Beginn der
Landesmitgliederversammlung allen Mitgliedern zugänglich ausliegen.
Die Rechnungsprüfer:innen prüfen die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung
sowie die Angemessenheit der Ausgaben und die Stimmigkeit der Ausgaben mit
den Beschlüssen. Die Rechnungsprüfer:innen dürfen nicht Mitglied des
Landesvorstandes sein. Die Rechnungsprüfer:innen berichten der
Landesmitgliederversammlung schriftlich und stellen den Antrag auf
Entlastung des Landesvorstandes in Finanzangelegenheiten.
Die GRÜNE JUGEND Saar gibt sich selbst eine Finanzordnung, die nicht Teil
dieser Satzung ist. Weitere Details zu den Finanzen sind dort geregelt.
Zeichnungsberechtigt für die Finanzangelegenheiten sind die
Sprecher:innen, der/die Landesschatzmeister:in und die/der Politische
Geschäftsführer:in im Auftrag des Landesvorstandes. Der/Die
Landesschatzmeister:in ist einzelverfügungsberechtigt, alle anderen
übrigen genannten Mitglieder des geschäftsführenden Landesvorstandes sind
gemeinschaftlich verfügungsberechtigt.§10 Zusammenarbeit mit anderen politischen Gruppierungen
Die GRÜNE JUGEND Saar versteht sich als weltoffene und tolerante
politische Gruppierung. Dies bedeutet für den Landesverband eine
übergreifende Zusammenarbeit mit anderen Landesverbänden der GRÜNEN
JUGEND, sowie auch anderen Mitglieder von FYEG.
Eine Zusammenarbeit findet insbesondere innerhalb der Großregion
(Rheinland-Pfalz, Saarland, Luxembourg, Wallonie, Lorraine) mit den
dortigen ökologischen, sozialen, linksliberalen, kapitalismuskritischen
Jugendverbänden statt. Dies kann unter anderem Einladungen auf Treffen,
Versammlungen oder zu Aktionen, wie auch die Planung gemeinsamer
Aktivitäten bedeuten.§11 Delegierte
Die GRÜNE JUGEND Saar hat auf dem Landesparteitag von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN SAARLAND zwei Delegierte.
Die GRÜNE JUGEND Saar hat auf dem kleinen Parteitag bzw. Landesparteirat
von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SAARLAND eine:n Delegierte:n.
Die GRÜNE JUGEND Saar wird im Bundesfinanzausschuss des Bundesverbandes
der GRÜNEN JUGEND durch ihre:n Schatzmeister:in oder ersatzweise durch ein
Mitglied des Landesvorstandes und durch eine:n Basisdeligierte:n
vertreten.
Die GRÜNE JUGEND Saar hat auf dem Länderrat des Bundesverbandes der GRÜNEN
JUGEND zwei Delegierte. Ein:e Delegierte:r wird vom Landesvorstand aus
eigenen Reihen entsendet. Der/die Basisdeligierte wird von der
Landesmitgliederversammlung mithilfe einer gewählten Liste entsendet. Ist
jede der auf die Liste gewählten Personen verhindert, darf der
Landesvorstand diesen Platz auch aus eigenen Reihen nachbesetzen. Der
erste Platz der Basis-Liste wird von Jahr zu Jahr abwechselnd offen oder
als FINTA*-Platz gewählt. Die darauffolgenden Plätze werden abwechselnd
offen oder als FINTA*-Platz gewählt. Entsendet die
Landesmitgliederversammlung keine FINTA*-Person als Basisdeligierte:n, so
ist die Delegation des Landesvorstandes einer FINTA*-Person vorbehalten.
Die Delegiertenlisten werden auf der LMV gewählt. Sie werden offen und im
gleichen Turnus mit dem Landesvorstand gewählt
§ 12 Auflösung
Die Auflösung der Organisation kann nur durch eine zu diesem Zweck
einberufene
Landesmitgliederversammlung mit 3/4 Mehrheit geschehen. Das
Restvermögen fällt dem Landesverband von Bündnis 90/Die Grünen zu, mit der
Auflage, es für jugendpolitische Zwecke zu verwenden.
§ 13 Schlussbestimmung
Die Satzung der GRÜNEN JUGEND Saar wurde erstmalig zur Gründung am 24.08.1993
beschlossen.
Diese Neufassung tritt mit Beschluss der
Landesmitgliederversammlung am 24.03.2024 in Kraft.
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