| Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung GRÜNE JUGEND Saar (Herbst 2025) |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 1.4 Abstimmung über die Geschäftsordnung |
| Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 11.11.2025) |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 15.11.2025, 10:41 |
A5: Geschäftsordnung
Antragstext
GESCHÄFTSORDNUNG
der Landesmitgliederversammlungen der Grünen Jugend Saarland
§1 Präsidium
1. Der Landesvorstand schlägt der Landesmitgliederversammlung (LMV) ein
Präsidium vor. Dieses bereitet die LMV in Zusammenarbeit mit dem Landesvorstand
vor.
2. Zu Beginn der LMV entscheiden die Anwesenden in offener Abstimmung über
diesen Vorschlag.
3. Die Mitglieder des Präsidiums vereinbaren untereinander, wer die LMV leitet
und wann eine Ablösung in der Sitzungsleitung erfolgt.
§2 Tagesordnung
Die Versammlung beschließt zu Beginn der LMV die Tagesordnung. Die LMV kann
jederzeit Verhandlungsgegenstände mit einfacher Mehrheit in die Tagesordnung
aufnehmen und von der Tagesordnung absetzen, in ein anderes Gremium verweisen
sowie Tagesordnungspunkte vorziehen oder zurücksetzen. Dringlichkeits- und
Rückholanträge bedürfen einer 2/3-Mehrheit.
§3 Anträge
1. Alle Anträge außer Geschäftsordnungsanträge müssen elektronisch in
Antragsgrün oder über die Landesgeschäftsstelle eingereicht werden.
2. Über den weitergehenden (Änderungs-)Antrag ist zuerst abzustimmen. Auf Antrag
können Anträge auch gegeneinander oder in anderer Reihenfolge abgestimmt werden.
3. Geschäftsordnungsanträge sind schriftlich zu stellen. Sie sind sofort zu
behandeln.
4. Abstimmungen erfolgen grundsätzlich offen. Gezählt werden nur Stimmen, die
durch klares Zeigen der Stimmkarte erfolgen. Eine namentliche oder geheime
Abstimmung wird auf Antrag von mehr als einem Drittel der anwesenden Mitglieder
durchgeführt. Der Antrag auf geheime Abstimmung geht dem Antrag auf namentliche
Abstimmung vor.
§4 Redebeiträge
1. Jedes Mitglied hat Rederecht.
2. Wortmeldungen sind schriftlich einzureichen. Die Meldung muss Namen und
Kreisverband des betreffenden Mitglieds enthalten.
3. Die Redelisten werden nach Bekanntgabe des Präsidiums eröffnet. Das Präsidium
führt getrennte Redelisten (FINTA*/offen) in ausgeloster Reihenfolge. Wenn es
der Debatte dient, können gesetzte Redebeiträge vorgesehen werden. Das Präsidium
kann, wenn es der Debatte dient, dem Landesvorstand unabhängig von der Redeliste
das Wort erteilen. Auf Antrag kann die Zahl der Redebeiträge erhöht werden.
4. Überschreitet ein:e Redner:in die Redezeit, wird nach einer Ermahnung durch
das Präsidium das Wort entzogen.
5. Persönliche Erklärungen sind nur am Ende eines Tagesordnungspunktes zulässig.
Ein:e Redner:in darf dabei nicht zur Sache sprechen, sondern nur persönliche
Angriffe zurückweisen oder eigene Ausführungen berichtigen.
§5 Redezeiten
1. Das Präsidium macht der Versammlung zu Beginn des Tagesordnungspunktes unter
Berücksichtigung von Absatz 2 einen Vorschlag für die Redezeiten. Diese können
durch Antrag verändert werden. Die Redezeiten können für unterschiedliche
Anträge, Positionen oder Listenplätze unterschiedlich sein. Eine Änderung der
Redezeiten für einen Antrag, Position oder Listenplatz ist unzulässig, sobald
ein:e Redner:in dazu gesprochen hat.
2. In der Regel werden folgende Redezeiten vorgesehen:
1. Pro Antrag 1 Einbringungs- und 1 Gegenrede von max. 5 Minuten.
2. Pro Änderungsantrag 1 Einbringungs- und 1 Gegenrede von max. 3 Minuten.
3. Pro Geschäftsordnungsantrag 1 Einbringungs- und 1 Gegenrede von max. 1
Minute.
4. Für alle Parteiämter oder Delegiertenplätze eine Redezeit von 5 Minuten.
5. Für Aussprachen 2 Beiträge/Fragen mit 3 Minuten Redezeit.
§6 Sonstiges
1. Stimmkarten und Wahlzettel sind sorgsam zu behandeln und nicht
unbeaufsichtigt zu lassen. Für Stimmkarten ist ein Ersatz ausgeschlossen.
2. Stimmkarten und Wahlzettel sind nicht weiterzugeben.
3. Das Präsidium übt das Hausrecht aus.
4. Soweit Gesetze oder Satzung dem nicht entgegenstehen, kann die LMV mit einer
2/3-Mehrheit im Einzelfall von Bestimmungen dieser Geschäftsordnung abweichen.
Begründung
Diese Geschäftsordnung soll auch für alle zukünftigen LMV Anwendung finden.
Erläuternd:
Geschäftsordnungsanträge sind Anträge, die keine inhaltlichen Themen betreffen,
sondern den Ablauf des Parteitages beeinflussen. Insbesondere sind das Anträge:
zur Änderung der Tagesordnung, insbesondere das Hinzufügen oder Streichen von
TOPs, sowie das verändern der Reihenfolge der TOPs. Ein Antrag, einen bereits
abgeschlossenen TOP erneut zu behandeln oder abzustimmen, ist ein so genannter
Rückholantrag.
zur Veränderung der Abstimmungsreihenfolge oder -modalität. Beispielsweise
Anträge in einer anderen Reihenfolge abzustimmen, Anträge gegeneinander
abzustimmen, erst ein Stimmungsbild einzuholen oder in sonst einer Art und Weise
die Abstimmung anders zu gestalten. Es kann auch beantragt werden, geheim oder
namentlich (statt offen) abzustimmen.
zur Vertagung, Verweisung oder Nichtbehandlung von Anträgen, wenn diese an einem
anderer LMV, in einem anderen Gremium oder gar nicht behandelt werden sollen.
zur Änderung der Redezeiten oder der Anzahl der Redebeiträge. Die Redezeit pro
Redner:in kann verlängert oder verkürzt werden und es können mehr (bzw. weniger,
wenn mehr vorgesehen sind) Redebeiträge insgesamt vorgesehen werden. Es können
auch mehr oder weniger (oder überhaupt) Fragen zugelassen werden.

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