| Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung GRÜNE JUGEND Saar (Herbst 2025) |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 8 Anträge |
| Antragsteller*in: | Santino Klos |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 14.11.2025, 19:05 |
A4: Union und SPD greifen rechtsstaatliches Instrument an - Pflichtanwaltliche Vertretung in Abschiebehaftverfahren darf nicht abgeschafft werden!
Antragstext
Die noch von der Ampel-Koalition im Bund auf den Weg gebrachte Einführung einer
anwaltlichen Pflichtvertretung in Abschiebehaftsachen (vgl. § 62d AufenthG)
wollen CDU/CSU und die SPD wieder rückabwickeln. Wir lehnen das entschieden ab
und kritisieren dieses Vorhaben scharf!
SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP kamen damals einer langjährigen Forderung von
Verbänden und Organisationen nach. Die Regelung ist deshalb wichtig, weil die
Fehlerquote bei genau diesen Abschiebehaftsachen sehr hoch ist.
Im Saarland steigt die Zahl der ausreisepflichtigen Personen, die in
Abschiebehaft genommen wurden. Das Konzept der Abschiebehaft ist unmenschlich
und gehört abgeschafft. 2024 wurden doppelt so viele Menschen in Abschiebehaft
gesteckt als im vorangegangen Jahr. Über zwei Millionen Euro kostete die Praxis
das Saarland, das keine eigenen Plätze vorhält, sondern diese bei den Ländern
Rheinland-Pfalz und Hessen mietet. Teilweise mussten sogar Menschen aufgrund
einer überlangen Verfahrensdauer wieder aus der Abschiebehaft entlassen werden.
Union und SPD wollen die Situation der Menschen, die diese unmenschliche Härte
trifft, noch verschlechtern!
Für uns ist klar: Abschiebehaft gehört abgeschafft und die Rechte von
Geflüchteten gehören gestärkt!
Besonder perfide ist das Vorhaben der Koalition aus Union und SPD im Bund, weil
viele Entscheidungen in Abschiebehaftsachen oft rechtswidrig sind. Die hohe
Fehlerquote ergibt sich aus einer Statistik des Rechtsanwalts Peter Fahlbusch,
der seit 2001 Statistik über die von ihm vertretenen Abschiebungshaftmandate
führt. Seine Fallstatistik zeigt: Über die Hälfte der Menschen, die er in
Abschiebehaftsachen vertrat, waren rechtswidrig inhaftiert. Erfolgsquoten von
Klagen gegen Abschiebehaftsachen betragen bis zu 89 Prozent.
Dieses Rechtsstaatliche Instrument wird als Ideologie verunglimpft, zugunsten
Rechtsextremer und Rechter Menschenfeinde. Wir sagen: Rechtsstaaliche
Instrumente sind keine Ideologie!

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